Verwaltungsräte und Geschäftsführer können für ihre Entscheide persönlich haften. Wozu dient eine D&O-Versicherung, und was deckt sie?
In der Schweiz können Verwaltungsräte, Geschäftsführer und Direktoren einer Gesellschaft bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Das Risiko besteht auch in kleinen Strukturen, insbesondere bei Konkurs, Streit unter Gesellschaftern oder behördlichen Kontrollen.
Wer kann gegen ein Organ vorgehen?
- Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter und Aktionäre.
- Gläubiger, bei finanziellen Schwierigkeiten.
- Behörden, zum Beispiel in Steuer- oder Sozialversicherungsfragen.
- Mitarbeitende oder Geschäftspartner.
Was eine D&O-Police üblicherweise vorsieht
Die Versicherung übernimmt die Abwehrkosten – oft der grösste Posten – und, je nach Bedingungen, Entschädigungen, wenn die Haftung feststeht. Vorsätzliche Handlungen sind in der Regel nicht gedeckt.
Fragen vor dem Abschluss
- Wie hoch ist die Versicherungssumme, und teilen sich mehrere Personen diese?
- Gilt die Deckung für vergangene Ereignisse (Rückwärtsdatum)?
- Was geschieht nach einem Ausscheiden oder bei Verkauf des Unternehmens?
- Welche Ausschlüsse und Anzeigepflichten gelten?
Eine Vertragsprüfung durch einen unabhängigen Broker stellt sicher, dass die Deckung tatsächlich zu Ihrer Struktur und Ihren Verantwortlichkeiten passt.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine persönliche Beratung.